fachärztin für urologie

bettina

zeidler


eine urologische krebsvorsorge, wie sie von den gesetzlichen
krankenkassen momentan bezahlt wird, umfasst lediglich das
abtasten der prostata sowie die untersuchung des genitales.
nach meinung des berufsverbandes der urologen reicht
diese gesetzliche krebsvorsorge nicht aus, um die grundsätzlich
lebensbedrohlichen krebserkrankungen frühzeitig zu erkennen.

FRÜHES ERKENNEN EINER TUMORERKRANKUNG ERLAUBT
DIE HEILUNG UNTER ERHALTUNG DER LEBENSQUALITÄT!!

zu den sinnvollen diagnosemassnahmen hierfür gehören folgende:

- eine ultraschalluntersuchung der nieren, harnblase und der prostata
bietet die chance, tumoren dieser organe frühzeitig zu erkennen.

- die bestimmung des prostataspezifischen antigens (psa-wert) kann
auf einen prostatakrebs hinweisen, lange bevor dieser zu tasten ist.

- unabdingbar bei steigenden zahlen an blasentumoren ist die analyse
des urins, die im vorsorgeleistungskatalog auch nicht vorgesehen ist.

diese untersuchungen wurden bislang von vielen urologen als service
im rahmen der vorsorgeuntersuchungen trotzdem durchgeführt.
die KV hat dieses verhalten inzwischen als rechtswidrig beanstandet.

ich möchte Ihnen auch in der zukunft diese ausnehmend sinnvolle
urologische krebsfrüh(!!)erkennung mit hoher sicherheit anbieten.
wenn Sie diese leistungen(IGeL=Individuelle GesundheitsLeistungen)
gerne wahrnehmen möchten, so sprechen Sie uns bitte an!

es entsteht dann für diesen bereich ein privates behandlungsverhältnis.
die rechnung erfolgt wie bei privatpatienten nach der gebührenordnung
für ärzte (GOÄ). die höhe der kosten wird Ihnen vorab exakt genannt.

die erstattung der kosten durch die gesetzliche krankenkasse ist
in aller regel nicht möglich, jedoch prinzipiell steuerlich absetzbar.

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